Mehr Elterngeld durch die richtige Lohnsteuerklassenwahl | ||||
Ehepaare können durch die Wahl der Lohnsteuerklasse die Höhe des Nettoeinkommens und damit die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.
Maßgeblich ist hierbei das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes ohne Einmalzahlungen.
Der Elternteil, der die Betreuung des Kindes übernehmen wird, sollte frühzeitig dafür sorgen, dass in seiner Lohnsteuerkarte die
(günstigere) Steuerklasse III eingetragen ist. Ein Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel ist bis zum 30. November möglich. Zwar muss der andere Elternteil durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse ggf. mehr Steuer zahlen, bei der Einkommensteuerveranlagung wird die gezahlte Lohnsteuer von der festzusetzenden Einkommensteuer in Abzug gebracht. |
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