Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 13.9.2006 entschieden, dass der Anspruch auf Rückzahlung von
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, die trotz fehlender Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers entrichtet
wurden, erst im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der fehlenden Versicherungspflicht entsteht. Diese Entscheidung ist damit für die Verjährung
der Rückzahlungsansprüche von großer Bedeutung. So beginnt diese erst zu dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die zuständige
Einzugsstelle mitteilt, dass eine Beitragspflicht für den entsprechenden Zeitraum nicht bestand.
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