| Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch Selbstständige | ||||
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Durch das "Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999" wurde das Einkommensteuergesetz um eine Regelung ergänzt,
nach der Arbeitnehmer die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten (Internet/Handy)
nicht versteuern müssen. Die Steuerfreiheit gilt bereits ab dem Kalenderjahr 2000. Sie kann von allen Arbeitnehmern - also auch GmbH-Geschäftsführern, sie zählen steuerrechtlich zu den Arbeitnehmern - oder geringfügig Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Umstritten war, ob diese Regelung - aus Gründen der Gleichberechtigung - auch für Selbstständige Anwendung findet. Der Bundesfinanzhof verneint nunmehr in seiner Entscheidung vom 21.6.2006 die Anwendung dieser Regelung auch auf Selbstständige. Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten verletzt nach seiner Auffassung nicht den Gleichheitsgrundsatz. Durch die Regelung werden Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit vom Wortlaut des Gesetzes nicht erfasst. Bei ihnen erhöht sich der zu versteuernde Gewinn um die anteiligen Aufwendungen für die private Nutzung einer betrieblichen Telekommunikationsanlage. Anmerkung: Inwieweit das Thema vor dem Bundesverfassungsgericht landet, ist zur Zeit noch nicht bekannt. |
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