| Streit um Solidaritätszuschlag landet vor dem Bundesverfassungsgericht | ||||
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Mit Beschluss vom 28.6.2006 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes
bestehen. Nachdem die Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vom BFH zurückgewiesen
wurde, ist nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben worden. Unter Hinweis auf die jetzt anhängige Verfassungsbeschwerde ruhen die Einspruchsverfahren von Gesetzes wegen. |
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