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Durch das "Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung" wurde die Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung erheblich reduziert. Derartige Verluste sind nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar.
Diese Verlustverrechnungsbeschränkung soll nunmehr durch das geplante Jahressteuergesetz 2007 - bereits für den Veranlagungszeitraum ab 2006 - auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt werden. Umgehungsgestaltungen sind insbesondere bei Kapitallebensversicherungen und sonstigen Kapitalforderungen jeder Art entwickelt worden. Die Regelung soll auch Steuerstundungsgestaltungen entgegenwirken, die aus einer Kombination von Verlusten vor Einführung einer Abgeltungssteuer und positiven Erträgen nach Einführung derselben bestehen.
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