Geplante Neuregelung zur korrespondierenden Besteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch das Jahressteuergesetz 2007

Geplante Neuregelung zur korrespondierenden Besteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch das Jahressteuergesetz 2007 Wird im Rahmen der Veranlagung oder einer Betriebsprüfung bei einer GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, ist beim Gesellschafter/Anteilseigner wegen der Bestandskraft der Bescheide eine korrespondierende Änderung der Einkünfte oder Einkunftsart verbunden mit der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens vielfach nicht mehr möglich. Gleiches gilt für den Umkehrfall, in dem der Gesellschafter/Anteilseigner die Behandlung einer verdeckten Gewinnausschüttung nach den Grundsätzen des Halbeinkünfteverfahrens beantragt, in der Veranlagung der Kapitalgesellschaft aber keine Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung erfolgt ist oder nicht mehr erfolgen kann. Beide Sachverhaltskonstellationen führen zu mit den Grundsätzen des Halbeinkünfteverfahrens nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen.

Während einerseits die Nichtberücksichtigung der vollen oder hälftigen Steuerbefreiung bei Bestandskraft des Anteilseigners zur ungemilderten wirtschaftlichen Doppelbesteuerung - den Grundsätzen eines klassischen Körperschaftsteuersystems entsprechend - führt, ist im umgekehrten Fall eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Halbeinkünfteverfahrens gegeben.

Durch das Jahressteuergesetz 2007 soll eine geplante Neuregelung die entsprechende Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Anteilseigner nach dem Halbeinkünfteverfahren - unabhängig von der Bestandskraft des Steuerbescheids beim Anteilseigner - sicherstellen, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Andererseits soll auf der Ebene des Anteilseigners keine abgemilderte Besteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Grundsätzen des Halbeinkünfteverfahrens erfolgen, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschaft das Einkommen gemindert hat.

Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Über weitere Änderungen, die in dem Entwurf enthalten sind (siehe z. B. unten), werden wir Sie im Detail in den nächsten Ausgaben informieren.

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