Förderung der Ich-AG wird begrenzt

Die Förderung der Ich-AG war bis zum 30.6.2006 zeitlich befristet. Die Koalitionspartner haben sich nun auf Neuregelungen geeinigt. Die Eckpunktevereinbarung sieht Folgendes vor:
  • Der Gründerzuschuss soll bis zu 15 Monate (bisher: drei Jahre, Überbrückungsgeld sechs Monate) laufen. Die Vereinbarung sieht vor, dass in der ersten Phase die Förderung aus dem monatlichen Arbeitslosengeldanspruch und einer Pauschale von 300 Euro pro Monat besteht und der Gründer die Geschäftsfähigkeit und die Tragfähigkeit nach neun Monaten nachweisen muss.

    Sofern die Prüfung durch die Agentur für Arbeit positiv ausfällt, soll in einer zweiten Phase für weitere sechs Monate eine Pauschale von 300 Euro pro Monat gezahlt werden.

  • Die Tragfähigkeit der Existenzgründungsidee soll vor der Förderung eingehend geprüft werden. Zudem muss der Existenzgründer den Nachweis der persönlichen Eignung erbringen.

  • Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass ein Anspruch auf mindestens noch drei Monate Arbeitslosengeld I besteht. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, sollen für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Existenzgründungsförderung erhalten.

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