Das Bundeskabinett hat am 22.3.2006 beschlossen, dass Bürgerinnen und Bürgern der neuen
EU-Mitgliedsländer für weitere drei Jahre der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt beschränkt wird. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit
bleibt damit bis zum 30.4.2009 eingeschränkt. Die Beschränkung trifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den osteuropäischen
Mitgliedsländern, die in Deutschland Arbeit suchen. Diese Regelungen gelten für die Staatsangehörigen der neuen EU-Mitgliedsländer
mit Ausnahme Maltas und Zyperns.
Die Beschränkungen gelten zudem für Menschen, die von osteuropäischen Dienstleistern bestimmter Branchen nach Deutschland
entsandt werden. Dies betrifft die Sektoren Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration. |