Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist ein Verfahren anhängig, das die Frage klären soll, ob das Legen
von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse als umsatzsteuerpflichtige Leistung "Verschaffung
der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz", bei der der Regulärsteuersatz (von zzt. 16 %) oder, als unselbstständige
Nebenleistung, bei der ein Steuersatz (von zzt. 7 %) zum Tragen kommt, anzusehen ist. Der BFH hat nunmehr dem Europäischen Gerichtshof
diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Bezieher derartiger Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollten gegen Bescheide mit einer 16-prozentigen
Umsatzsteuerberechnung Widerspruch einlegen. |