Umsatzsteuersatz für das Legen einer Hausanschlussleitung

Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist ein Verfahren anhängig, das die Frage klären soll, ob das Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse als umsatzsteuerpflichtige Leistung "Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz", bei der der Regulärsteuersatz (von zzt. 16 %) oder, als unselbstständige Nebenleistung, bei der ein Steuersatz (von zzt. 7 %) zum Tragen kommt, anzusehen ist. Der BFH hat nunmehr dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.

Bezieher derartiger Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollten gegen Bescheide mit einer 16-prozentigen Umsatzsteuerberechnung Widerspruch einlegen.

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