Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger | ||||
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen einem Pfändungsschutz, der dazu dient, das
Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Bisher besteht ein solcher Pfändungsschutz gegenüber den Einkünften selbstständig
Tätiger nicht und Vermögenswerte, die Selbstständige für ihre Altersvorsorge vorgesehen haben, können gepfändet
werden. Mit einem Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz soll die Altersvorsorge von Selbstständigen abgesichert werden. Um Selbstständigen ihre Altersvorsorge in einem gewissen Umfang zu erhalten, soll in einem ersten Schritt die Lebensversicherung (Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten) vor einem schrankenlosen Pfändungszugriff geschützt werden. Die geplanten gesetzlichen Regelungen sehen einen Pfändungsschutz bei Lebensversicherungen jedoch nur vor, wenn
Das Gesetz soll einen Tag nach seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. |
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