Hinweis auf Verkaufsveranstaltungen

Spezielle Verkaufsveranstaltungen, bei denen die Reisenden den Verkaufsbemühungen von Händlern ausgesetzt sind, sind im Gegensatz zu Veranstaltungen mit einer bloßen Einkaufsmöglichkeit, bei der die Kaufinitiative vom Kunden ausgeht, hinweispflichtig.

Demnach muss ein Reiseveranstalter seine Kunden darauf hinweisen, wenn während des Urlaubs bzw. Ausflugs eine Verkaufsveranstaltung stattfinden soll. Unterlässt er diesen Hinweis, handelt er wettbewerbswidrig.

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