Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind erstmals für das
Jahr 2004 verpflichtet, eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über die Kapitalerträge und Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften
für die bei ihnen geführten Konten und Wertpapierdepots auszustellen. Von der Jahresbescheinigung profitiert vor allem die
Finanzverwaltung, da dadurch eine bessere Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit
möglich wird. Grundsätzlich besteht jedoch keine Verpflichtung, die Jahresbescheinigung beim Finanzamt einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerbescheinigung (Einzel- oder Jahressteuerbescheinigung) nach wie vor als Nachweis der
gezahlten Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) vorzulegen ist. Sie ist Voraussetzung für die Anrechnung auf die persönliche
Steuerschuld beim Finanzamt. |