| Mindestangebot an Plätzen bei Billigflügen | ||||
| Zunehmend werden in den Medien von Fluggesellschaften sog. Billigflüge angeboten. Damit diese nicht als verbotene Lockvogelangebote gelten, haben die Richter des Landgerichts Hannover nun in einem Urteil entschieden, dass mindestens 10 % der Plätze für den niedrigsten Preis verkauft werden müssen, da es sich andernfalls um eine irreführende Werbung handelt. (LG Hannover, Urt. 18 O 57/03) |
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