Kurz notiert ...

Übergangsregelung bei umsatzsteuerpflichtigen Sonderentgelten für Geschäftsführungstätigkeit der Gesellschafter: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 6.6.2002 (V R 43/01) entschieden, dass Geschäftsführerleistungen durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbar sind. Diese Entscheidung stand in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung. Das Bundesministerium der Finanzen hatte die entgegenstehenden Regelungen in den Umsatzsteuer-Richtlinien mit Wirkung ab 1.7.2003 als nicht mehr anwendbar erklärt (siehe April-Ausgabe 2003). In einem Schreiben vom 17.6.2003 ist diese Frist auf den 1.1.2004 verlängert worden.

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