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Nachfragepflicht des Versicherers bei unklarer Schadensmeldung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte in einem Urteil klar, dass der Versicherer beim Versicherungsnehmer klärend nachfragen muss, wenn dessen Angaben im Schadensanzeigeformular o. ä. widersprüchlich, sonst unklar oder erkennbar unrichtig sind. Geschieht dies nicht, soll sich der Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit wegen Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen können. (OLG Karlsruhe, Urt. v. 6.2.2003 12 U 204/02) |
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