Kurz notiert ...

Absicherung einer Vorauszahlung beim Immobilienkauf: Viele Immobilien werden in der heutigen Zeit durch Bauträgerverträge erworben, die u. U. eine Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises vorsehen. Das aus der Vorauszahlung resultierende Risiko wird in der Regel durch eine formularmäßige Bankbürgschaft abgesichert. Bei einer solchen Absicherung haftet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.6.2002 (XI ZR 359/01) der Bürge bei einem Ausfall des Bauträgers für Rückzahlungsansprüche wie auch für Baumängel. Von der Bürgschaft nicht abgesichert sind allerdings Entschädigungen für Nutzungs- und Steuerausfälle.

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