Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

  • Stoppschild: Die Vollkaskoversicherung wird nicht automatisch leistungsfrei, wenn der Fahrer ein Stoppschild "überfährt" und es dadurch zu einem Unfall kommt. Zum einen ist dieser Verkehrsverstoß nicht immer grob fahrlässig, denn es kommt u. a. auch auf das entsprechende Fahrverhalten an, und zum anderen muss sich der Halter des Fahrzeugs das Verhalten des Fahrers nur unter engen Voraussetzungen zurechnen lassen. Ferner ist entscheidend, wer die wesentlichen Unterhaltskosten des Fahrzeugs trägt und ob der Fahrer den Wagen nur mit Erlaubnis des Halters benutzen darf. (OLG Bamberg, Beschl. v. 14.5.2002 – 1 U 47/02)

  • Brennende Zigarette: In einem anderen Fall ging es darum, ob ein Fahrer grob fahrlässig handelt, wenn er sich während der Fahrt nach einer brennenden Zigarette bückt und dadurch einen Unfall verursacht. Die Richter sahen in diesem Verhalten grobe Fahrlässigkeit und entschieden, dass die Versicherung nicht für den bei dem Unfall entstandenen Schaden aufkommen muss. (LG Lüneburg, Urt. v. 8.5.2002 – 8 O 57/02)

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