- Stoppschild: Die Vollkaskoversicherung wird nicht automatisch leistungsfrei, wenn der Fahrer ein
Stoppschild "überfährt" und es dadurch zu einem Unfall kommt. Zum einen ist dieser Verkehrsverstoß nicht immer
grob fahrlässig, denn es kommt u. a. auch auf das entsprechende Fahrverhalten an, und zum anderen muss sich der Halter des Fahrzeugs
das Verhalten des Fahrers nur unter engen Voraussetzungen zurechnen lassen. Ferner ist entscheidend, wer die wesentlichen Unterhaltskosten
des Fahrzeugs trägt und ob der Fahrer den Wagen nur mit Erlaubnis des Halters benutzen darf. (OLG Bamberg, Beschl. v. 14.5.2002
1 U 47/02)
- Brennende Zigarette: In einem anderen Fall ging es darum, ob ein Fahrer grob fahrlässig
handelt, wenn er sich während der Fahrt nach einer brennenden Zigarette bückt und dadurch einen Unfall verursacht. Die Richter
sahen in diesem Verhalten grobe Fahrlässigkeit und entschieden, dass die Versicherung nicht für den bei dem Unfall entstandenen
Schaden aufkommen muss. (LG Lüneburg, Urt. v. 8.5.2002 8 O 57/02)
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