Säumige Zahler 30-Tage-Frist bei Verbrauchern |
In der November-Ausgabe berichteten wir darüber, dass der Schuldner einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug gerät, und der Rechnungsaussteller den Nachweis der Rechnungszustellung zu erbringen hat. Ergänzend dazu sei darauf hingewiesen, dass Verbraucher erst dann 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug geraten, wenn die Rechnung oder Zahlungsaufforderung einen Hinweis auf diese Rechtsfolge enthält. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |