Programm "Kapital für Arbeit" zum 1. November 2002 gestartet

Das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Kapital für Arbeit" soll zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen und zielt zudem darauf ab, Finanzierungshemmnisse von Unternehmen zu beseitigen und ihre Finanzierungsstrukturen zu stärken.

Es steht allen Unternehmen offen, die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen. Unter "dauerhaft" ist eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr zu verstehen. Das Förderprogramm sieht vor, dass Unternehmen je Neueinstellung eine Option auf ein Finanzierungspaket in Höhe von max. 100.000 Euro erhalten, und setzt sich aus zwei Finanzierungskomponenten zusammen.

Das hierfür zur Verfügung stehende Kreditvolumen kann bei der Hausbank beantragt werden. Neben den o. g. Kriterien gilt als einzige Voraussetzung für den Erhalt des Finanzierungspakets die Kreditwürdigkeit und positive Zukunftsaussicht des Unternehmens.


  • Komponenten des Finanzierungspakets: Der erste Teil (Fremdkapitaltranche) beinhaltet einen KfW-Förderkredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das Kreditrisiko hat die Hausbank zu tragen, die mit dem Unternehmen entsprechende bankübliche Sicherheiten vereinbart. Diese Komponente des Finanzierungspakets hat eine Laufzeit von 10 Jahren und maximal zwei tilgungsfreie Anlaufjahre.

    Der zweite Teil (Nachrangtranche) besteht aus einem weiteren KfW-Darlehen von bis zu 50.000 Euro. Hier muss das Unternehmen keine Sicherheiten stellen. Die Hausbank wird gegenüber der KfW von der Haftung in voller Höhe freigestellt. Das ist wesentlich, weil sich auf diese Weise der Spielraum des Unternehmens, weitere Kredite aufzunehmen, erhöht. Die Laufzeit dieser Komponente beträgt ebenfalls 10 Jahre. Die Mittel sind zum Ende der Laufzeit in vier gleich hohen, halbjährlichen Raten zu tilgen.

  • Bonitätseinschätzung: Hinsichtlich der Fremdkapitaltranche obliegt die Bonuseinschätzung der Hausbank. Bei der Nachrangtranche wird die Bonität des Unternehmens von dessen Hausbank auf Basis der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und der Zukunftsaussichten eingeschätzt und in eine von vier KfW-Bonitätsklassen – sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend – eingeordnet. Hier behält sich die KfW vor, die Beurteilung der Hausbank mittels eigener Ratinginstrumente zu überprüfen und ggf. anzupassen. Grundsätzlich gilt jedoch: je besser die Bonität des Unternehmens, je günstiger der zu zahlende Zinssatz.

  • Konditionen des Finanzierungspakets: Die Bandbreite des Zinssatzes in der Fremdkapitaltranche liegt zurzeit je nach Bonität des Unternehmens zwischen 5,16 % und 5,68 % effektiv. In der Nachrangtranche liegen die Zinssätze je nach Bonitätsklasse zwischen 5,84 % und 8,92 % effektiv.

Inwieweit sich das Programm "Kapital für Arbeit" wie gewünscht auf dem Arbeitsmarkt auswirken wird, bleibt abzuwarten.


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