In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und
Grüne, die entstandenen Haushaltslöcher durch verschiedene Maßnahmen
und eine erhöhte Neuverschuldung zu stopfen. Dafür sind insbesondere bei
den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Überlegungen drastische
Einsparmaßnahmen geplant, die hier auszugsweise und stichpunktartig
aufgezeigt werden sollen.
- Eigenheimzulage: Die ersten Planungen
sahen vor, dass die Grundförderung für Neubauten in Höhe von
2.556 Euro sowie für Altbauten in Höhe von 1.278 Euro pro Jahr
vollständig entfallen. Dafür sollte die Eigenheimzulage ab 1.1.2003
auf Personen oder Familien mit Kindern begrenzt werden. Die Kinderzulage war für
Alt- und Neubauten auf eine einheitliche Förderung pro Kind im Jahr
festgelegt.
Die neuen Überlegungen sehen weiterhin neben der Kinderzulage einen
Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für Familien mit
Kindern vor. Kinderlose Eigenheimbauer gehen demnach leer aus. Man will jedoch
sicherstellen, dass Paare auch rückwirkend einen Anspruch auf die Zulage
erhalten, wenn sie erst nach dem Kauf oder dem Bau eines Eigenheims Kinder
bekommen. Die Kinderzulage soll pro Kind 800 Euro jährlich betragen. Die
Förderung ist wie gehabt auf acht Jahre ausgelegt.
Die Einkommensgrenzen, bis zu der es eine Eigenheimzulage gibt, soll über
zwei Jahre gerechnet bei 140.000 Euro für Verheiratete und bei 70.000
Euro für allein Erziehende liegen. Für Kinder kommen noch einmal
20.000 Euro hinzu.
Anmerkung: Bei Notarverträgen oder Bauanträgen vor dem
1.1.2003 soll das alte Recht gelten. Wer also noch in den Genuss der
alten Eigenheimförderung kommen möchte, muss bis zu diesem Datum
einen Bauantrag eingereicht oder das Objekt aufgrund eines rechtswirksam
abgeschlossenen (Notar-) Vertrages erworben haben.
Wichtig: Es empfiehlt sich rechtzeitig einen Notartermin zu vereinbaren,
denn beim Kauf einer Immobilie von einem Unternehmer muss der Notar dem Käufer
den Kaufvertrag zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zusenden.
- Wertpapiere
und Grundstücke: Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren
bleiben nach alter Rechtslage steuerfrei, solange die Papiere nicht innerhalb
eines Jahres verkauft werden. Bei Grundstücken beträgt diese Frist
10 Jahre.
Nach den neuen Plänen der Bundesregierung entfallen diese Fristen,
sodass Gewinne aus Wertpapiergeschäften und aus dem Verkauf von nicht
selbst genutzten Grundstücken steuerpflichtig werden. Hierfür ist
aber nach derzeitigem Informationsstand eine moderate Pauschalsteuer von 15 %
vorgesehen, sodass nicht der reguläre Steuersatz zum Tragen käme. Außerdem
soll auf Aktiengewinne das sog. Halbeinkünfteverfahren angewendet werden.
Demnach ist nur die Hälfte des Gewinns zu versteuern.
Vor dem 21.2.2003 erworbene Wertpapiere und Immobilien sollen mit 1,5 % des
Verkaufspreises besteuert werden. Verluste aus solchen Veräußerungen
dürfen mit den Gewinnen verrechnet werden.
Die Besteuerung bei den Zinsen will die Bundesregierung durch verbesserte
Kontrollmitteilungen der Banken sicherstellen.
- Verlustverrechnung: Die neue Planung
sieht eine Einschränkung der Verlustverrechnung für
Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften vor. Noch können
Verluste aus der Vergangenheit unbegrenzt und unbefristet mit Gewinnen zukünftiger
Jahre verrechnet werden.
In Zukunft soll es eine Begrenzung des Verlustabzugs auf die Hälfte des
Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer
bzw. auf die Hälfte des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer
geben.
Der Ausschluss des Übergangs von Verlusten im Erbfall auf die Erben wird
durch Neuregelung sichergestellt.
- Abschreibung (AfA): Bei beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens darf aus Vereinfachungsgründen
für die in der ersten Hälfte des Jahres angeschafften Güter der
volle AfA-Betrag und bei Anschaffung in der zweiten Hälfte des Jahres der
halbe AfA-Betrag angesetzt werden. Künftig wird man die AfA-Beträge
zeitanteilig ermittelt müssen.
- Aufwendungen für Geschenke: Aufwendungen
für Geschenke an Geschäftspartner dürfen unter weiteren
Voraussetzungen bis zu 40 Euro als Betriebsausgaben angesetzt werden. Künftig
sollen Geschenke generell nicht mehr steuerlich absetzbar sein.
- Ein-Prozent-Regelung: Die Pauschale für
die private Nutzung von Firmen-Pkw will die Bundesregierung von bisher 1 % auf
1,5 % monatlich anheben.
- Gebäude-Abschreibung: Die
Abschreibung auf betrieblich genutzte Gebäude wird nach derzeitigen Plänen
von 3 % auf 2 % zurückgeführt.
Seit 1996 können Wohngebäude degressiv in den ersten acht Jahren
mit 5 %, vom neunten bis zum 14. Jahr mit 2,5 % und danach bis zum 50. Jahr
mit 1,25 % abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung für Gebäude,
die Wohnzwecken dienen entfällt nach einer Übergangsfrist komplett.
Gebäude, die bis Ende 2006 gebaut werden, sollen noch in den jeweils
ersten acht Jahren mit 3 % abgeschrieben werden können.
Anmerkung: Wer sich den alten Rechtsstand noch sichern möchte für
den gilt: Bauantrag bis 31.12.2002 stellen oder Gebäude bis zu diesem
Datum über notariellen Vertrag kaufen.
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen:
Bislang wurden Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung
eines Wohngebäudes als steuerlich nicht sofort abziehbare
Anschaffungs- oder Herstellungskosten behandelt, wenn sie im zeitlichen
Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes angefallen sind und im Verhältnis
zum Kaufpreis hoch waren. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen seine
Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt geändert. Die bisherige (alte)
Praxis soll jetzt gesetzlich festgeschrieben werden.
- Vermietung und Verpachtung: Nach
geltendem Recht muss die Miete für den vollen Werbungskostenabzug
mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen. In Zukunft soll dieser
Betrag auf 75 % angehoben werden. Von dieser Neuregelung werden insbesondere
Mietverträge mit nahen Angehörigen betroffen sein.
- Jubiläumsrückstellungen:
Bislang dürfen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen
gewinnmindernde Rückstellungen für Dienstjubiläen bilden. Künftig
sind diese Rückstellungen steuerlich nicht mehr zugelassen. Gebildete Rückstellungen
für Dienstjubiläen sind innerhalb von drei Jahren aufzulösen.
- Mehrwertsteuer: Für zahlreiche
Produkte, für die bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
gilt, kommt der volle Steuersatz von 16 % zum Tragen. Betroffen sein sollen
Leistungen von Zahntechnikern und Teilleistungen von Zahnärzten sowie
Blumen, Zierpflanzen und auch Kunst- und Sammlergegenstände.
Viele landwirtschaftliche Produkte unterfallen in Zukunft der
Regelbesteuerung. Dazu gehören z. B. der Handel mit Tieren, Abfälle
der Lebensmittelindustrie, Saatgut oder Stroh. Die
Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte wird abgeschafft.
Die Mehrwertsteuerbefreiung für EU-Flüge soll entfallen.
- Ökosteuer: Die nächste
Stufe der Ökosteuer tritt zum 1.1.2003 wie geplant in Kraft. Die
steuerliche Begünstigung des produzierenden Gewerbes soll marktgerecht
verringert werden.
- Sozialversicherung: Die
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung, die auch
für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung gilt, steigt nach
derzeitigen Plänen in den alten Bundesländern von 4.500 Euro auf
5.100 Euro und in den neuen Ländern von 3.750 Euro auf 4.250 Euro. Der
Beitragssatz in der Rentenversicherung soll auf 19,5 % (vorher 19,1 %)
angehoben werden.
Für Berufsanfänger wird der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse
erschwert. Sie können erst ab einem Bruttoverdienst von voraussichtlich
5.100 Euro wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenkasse wird nach derzeitigen
Planungen von 3.375 Euro auf 3.825 angehoben.
Inwieweit die Bundesregierung einzelne der o. g. Punkte tatsächlich auch
gesetzesmäßig verwirklicht, steht zur Zeit noch nicht fest. |