Steuerliche Initiativen der Bundesregierung

In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und Grüne, die entstandenen Haushaltslöcher durch verschiedene Maßnahmen und eine erhöhte Neuverschuldung zu stopfen. Dafür sind insbesondere bei den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Überlegungen drastische Einsparmaßnahmen geplant, die hier auszugsweise und stichpunktartig aufgezeigt werden sollen.

  • Eigenheimzulage: Die ersten Planungen sahen vor, dass die Grundförderung für Neubauten in Höhe von 2.556 Euro sowie für Altbauten in Höhe von 1.278 Euro pro Jahr vollständig entfallen. Dafür sollte die Eigenheimzulage ab 1.1.2003 auf Personen oder Familien mit Kindern begrenzt werden. Die Kinderzulage war für Alt- und Neubauten auf eine einheitliche Förderung pro Kind im Jahr festgelegt.

    Die neuen Überlegungen sehen weiterhin neben der Kinderzulage einen Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für Familien mit Kindern vor. Kinderlose Eigenheimbauer gehen demnach leer aus. Man will jedoch sicherstellen, dass Paare auch rückwirkend einen Anspruch auf die Zulage erhalten, wenn sie erst nach dem Kauf oder dem Bau eines Eigenheims Kinder bekommen. Die Kinderzulage soll pro Kind 800 Euro jährlich betragen. Die Förderung ist wie gehabt auf acht Jahre ausgelegt.

    Die Einkommensgrenzen, bis zu der es eine Eigenheimzulage gibt, soll über zwei Jahre gerechnet bei 140.000 Euro für Verheiratete und bei 70.000 Euro für allein Erziehende liegen. Für Kinder kommen noch einmal 20.000 Euro hinzu.

    Anmerkung:
    Bei Notarverträgen oder Bauanträgen vor dem 1.1.2003 soll das alte Recht gelten. Wer also noch in den Genuss der alten Eigenheimförderung kommen möchte, muss bis zu diesem Datum einen Bauantrag eingereicht oder das Objekt aufgrund eines rechtswirksam abgeschlossenen (Notar-) Vertrages erworben haben.

    Wichtig:
    Es empfiehlt sich rechtzeitig einen Notartermin zu vereinbaren, denn beim Kauf einer Immobilie von einem Unternehmer muss der Notar dem Käufer den Kaufvertrag zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zusenden.


  • Wertpapiere und Grundstücke: Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren bleiben nach alter Rechtslage steuerfrei, solange die Papiere nicht innerhalb eines Jahres verkauft werden. Bei Grundstücken beträgt diese Frist 10 Jahre.

    Nach den neuen Plänen der Bundesregierung entfallen diese Fristen, sodass Gewinne aus Wertpapiergeschäften und aus dem Verkauf von nicht selbst genutzten Grundstücken steuerpflichtig werden. Hierfür ist aber nach derzeitigem Informationsstand eine moderate Pauschalsteuer von 15 % vorgesehen, sodass nicht der reguläre Steuersatz zum Tragen käme. Außerdem soll auf Aktiengewinne das sog. Halbeinkünfteverfahren angewendet werden. Demnach ist nur die Hälfte des Gewinns zu versteuern.

    Vor dem 21.2.2003 erworbene Wertpapiere und Immobilien sollen mit 1,5 % des Verkaufspreises besteuert werden. Verluste aus solchen Veräußerungen dürfen mit den Gewinnen verrechnet werden.

    Die Besteuerung bei den Zinsen will die Bundesregierung durch verbesserte Kontrollmitteilungen der Banken sicherstellen.


  • Verlustverrechnung: Die neue Planung sieht eine Einschränkung der Verlustverrechnung für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften vor. Noch können Verluste aus der Vergangenheit unbegrenzt und unbefristet mit Gewinnen zukünftiger Jahre verrechnet werden.

    In Zukunft soll es eine Begrenzung des Verlustabzugs auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer bzw. auf die Hälfte des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer geben.

    Der Ausschluss des Übergangs von Verlusten im Erbfall auf die Erben wird durch Neuregelung sichergestellt.

  • Abschreibung (AfA): Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens darf aus Vereinfachungsgründen für die in der ersten Hälfte des Jahres angeschafften Güter der volle AfA-Betrag und bei Anschaffung in der zweiten Hälfte des Jahres der halbe AfA-Betrag angesetzt werden. Künftig wird man die AfA-Beträge zeitanteilig ermittelt müssen.

  • Aufwendungen für Geschenke: Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner dürfen – unter weiteren Voraussetzungen – bis zu 40 Euro als Betriebsausgaben angesetzt werden. Künftig sollen Geschenke generell nicht mehr steuerlich absetzbar sein.

  • Ein-Prozent-Regelung: Die Pauschale für die private Nutzung von Firmen-Pkw will die Bundesregierung von bisher 1 % auf 1,5 % monatlich anheben.

  • Gebäude-Abschreibung: Die Abschreibung auf betrieblich genutzte Gebäude wird nach derzeitigen Plänen von 3 % auf 2 % zurückgeführt.

    Seit 1996 können Wohngebäude degressiv in den ersten acht Jahren mit 5 %, vom neunten bis zum 14. Jahr mit 2,5 % und danach bis zum 50. Jahr mit 1,25 % abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung für Gebäude, die Wohnzwecken dienen entfällt nach einer Übergangsfrist komplett. Gebäude, die bis Ende 2006 gebaut werden, sollen noch in den jeweils ersten acht Jahren mit 3 % abgeschrieben werden können.

    Anmerkung: Wer sich den alten Rechtsstand noch sichern möchte für den gilt: Bauantrag bis 31.12.2002 stellen oder Gebäude bis zu diesem Datum über notariellen Vertrag kaufen.

  • Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen: Bislang wurden Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung eines Wohngebäudes als – steuerlich nicht sofort abziehbare – Anschaffungs- oder Herstellungskosten behandelt, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes angefallen sind und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch waren. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen seine Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt geändert. Die bisherige (alte) Praxis soll jetzt gesetzlich festgeschrieben werden.

  • Vermietung und Verpachtung: Nach geltendem Recht muss die Miete für den vollen Werbungskostenabzug mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen. In Zukunft soll dieser Betrag auf 75 % angehoben werden. Von dieser Neuregelung werden insbesondere Mietverträge mit nahen Angehörigen betroffen sein.

  • Jubiläumsrückstellungen: Bislang dürfen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen gewinnmindernde Rückstellungen für Dienstjubiläen bilden. Künftig sind diese Rückstellungen steuerlich nicht mehr zugelassen. Gebildete Rückstellungen für Dienstjubiläen sind innerhalb von drei Jahren aufzulösen.

  • Mehrwertsteuer: Für zahlreiche Produkte, für die bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, kommt der volle Steuersatz von 16 % zum Tragen. Betroffen sein sollen Leistungen von Zahntechnikern und Teilleistungen von Zahnärzten sowie Blumen, Zierpflanzen und auch Kunst- und Sammlergegenstände.

    Viele landwirtschaftliche Produkte unterfallen in Zukunft der Regelbesteuerung. Dazu gehören z. B. der Handel mit Tieren, Abfälle der Lebensmittelindustrie, Saatgut oder Stroh. Die Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte wird abgeschafft. Die Mehrwertsteuerbefreiung für EU-Flüge soll entfallen.

  • Ökosteuer: Die nächste Stufe der Ökosteuer tritt zum 1.1.2003 wie geplant in Kraft. Die steuerliche Begünstigung des produzierenden Gewerbes soll marktgerecht verringert werden.

  • Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung, die auch für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung gilt, steigt nach derzeitigen Plänen in den alten Bundesländern von 4.500 Euro auf 5.100 Euro und in den neuen Ländern von 3.750 Euro auf 4.250 Euro. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung soll auf 19,5 % (vorher 19,1 %) angehoben werden.

    Für Berufsanfänger wird der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse erschwert. Sie können erst ab einem Bruttoverdienst von voraussichtlich 5.100 Euro wechseln.
    Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenkasse wird nach derzeitigen Planungen von 3.375 Euro auf 3.825 angehoben.

Inwieweit die Bundesregierung einzelne der o. g. Punkte tatsächlich auch gesetzesmäßig verwirklicht, steht zur Zeit noch nicht fest.

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