Rückwirkende Änderung beim Haushaltsfreibetrag

Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende wurde durch das zweite Gesetz zur Familienförderung stufenweise abgeschmolzen. In den Veranlagungsjahren 2003 und 2004 reduziert sich der Betrag in Höhe von 2.340 Euro auf 1.188 Euro. Ab 2005 läuft diese steuerliche Vergünstigung ganz aus.

Den Freibetrag konnten nur Alleinerziehende, für die die Voraussetzungen für den Abzug im Jahre 2001 vorhanden waren, in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, deren Kinder z. B. erst im Jahre 2002 geboren wurden, hätten demnach keinen Anspruch auf den steuerlichen Vorteil. Durch eine gesetzliche Neuregelung profitieren nunmehr auch diejenigen von dem stufenweise sinkenden Freibetrag, bei denen die Voraussetzungen erst nach dem Veranlagungszeitraum 2001 erfüllt sind.

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