Ehegattenarbeitsverhältnis – zu viel gezahlte Sozialbeiträge

Stuft das Finanzamt während einer Betriebsprüfung die gezahlten Gehälter bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis als zu hoch ein und werden diese nicht als Arbeitslohn im Sinne des Lohnsteuerrechts, sondern als Entnahmen behandelt, stellt sich die Frage, inwieweit ein Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter Sozialversicherungsbeiträge besteht.

Dazu hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das von einem Arbeitgeber an seinen Ehegatten gezahlte Arbeitsentgelt, aus dem Beiträge nachgewiesen und gezahlt worden sind, auch insoweit beitragspflichtig bleibt, als es vom Finanzamt später nicht in vollem Umfang als Betriebsausgaben anerkannt wird. (BSG-Urt. v. 7.2.2002 – B 12 KR 13/01 R)

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