Kurz notiert ... |
Anpassung von
Direktversicherungsverträgen an die neuen Eurobeträge: Durch
das "Euro-Glättungsgesetz" wird ab 2002 die
Pauschalierungsgrenze für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen
(Direktversicherungen und Pensionskassen) von bisher 3.408 DM (=
1.742,48 Euro) auf 1.752 Euro erhöht. Gleichzeitig ist für Gruppenverträge der bisherige Durchschnittswert von 4.200 DM (= 2.147,43 Euro) auf 2.148 Euro angehoben worden. Bei vermögenswirksamen Leistungen ist der bisherige Höchstbetrag von 936 DM (= 478,50 Euro) auf 480 Euro festgesetzt worden. Das Finanzministerium teilt in einem Schreiben mit, dass es sich steuerlich nicht um eine schädliche Vertragsänderung handelt, soweit im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen die bisherigen DM-Höchstbeträge in den Verträgen an die neuen Euro-Höchstbeträge angepasst werden. (OFD Hamburg, Vfg. v. 29.11.2001 S 2221 32/01 St 323) Augeninnendruckmessung durch Optiker nur bei hinreichender Aufklärung: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festlegte, dass Optiker grundsätzlich den Augeninnendruck messen dürfen, wurde das Verfahren zur endgültigen Beurteilung an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. Dieser entschied nun abschließend wie folgt: "Die berührungslose Augeninnendruckmessung und die Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung durch Optiker verstößt gegen das Heilpraktikergesetz, sofern sie nur mit einem allgemein gehaltenen Hinweis verbunden wird, der nicht hinreichend deutlich über die mit diesen Leistungen verbundene mittelbare Gesundheitsgefährdung aufklärt." (BGH-Urt. v. 21.6.2001 I ZR 197/00) |
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