Kein Anspruch auf Lohnerhöhung aus
betrieblicher Übung |
In einem Streit zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer hatten die Richter des Bundesarbeitsgerichts zu
entscheiden, ob Arbeitnehmer eine Erhöhung der Gehälter/Löhne
verlangen können, wenn ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber
in der Vergangenheit diese regelmäßig entsprechend der
Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet angepasst hat. Die Richter kamen zu folgendem Entschluss: "Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will. Die nicht vorhersehbare Dynamik der künftigen Lohnentwicklung und die hierdurch verursachten Personalkosten sprechen in der Regel gegen einen entsprechenden objektiv erkennbaren rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers." (BAG-Urt. v. 16.1.2002 5 AZR 715/00) |
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