Tabak- und Versicherungsteuer
wurden ab 1.1.2002 erhöht: Der Bundesrat hat am 30.11.2001 das
Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung gebilligt. Die
Tabaksteuer wird danach in zwei Schritten zum 1.1.2002 sowie zum
1.1.2003 um je einen Cent pro Zigarette angehoben. Bei der Schaden- und
Unfallversicherung erfolgt, wie im Gesetzentwurf bereits vorgesehen, im
Wesentlichen eine Anhebung des allgemeinen Versicherungsteuersatzes von
15 % auf 16 % und eine Erhöhung des Steuersatzes für
Feuerversicherungen von 10 % auf 11 %. |