Kündigung wegen privater E-Mails
innerhalb eines Unternehmens |
Versendet ein Arbeitnehmer entgegen
einer allgemeinen Betriebsanweisung eine private E-Mail innerhalb des
Unternehmens, kann eine auf Grund dieses Verhaltens ausgesprochene Kündigung
mangels vorheriger Abmahnung unwirksam sein. Grundsätzlich muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen, wenn es sich um steuerbares, also künftig vermeidbares Fehlverhalten handelt. (ArbG Frankfurt/M. 5 Ca 4459/00) |
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