Registrierung von Slogans als Marken |
Der Bundesgerichtshof hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass so genannte Slogans als Marke eingetragen werden können. Der Europäische Gerichtshof ist in einem Grundsatzurteil dieser Auffassung gefolgt und hat festgelegt, dass Slogans als Markennamen europaweit geschützt werden können. Diese Grundsatzentscheidung wird für Unternehmen, Werbeagenturen und Markenentwickler von erheblicher Bedeutung sein. (EuGH-Urt. v. 17.12.2001 T-138/00) |
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