Neue Kreditvergabekriterien

Ab dem Jahr 2005 sollen alle Unternehmen, also auch Klein- und Mittelbetriebe, nach Bonität eingestuft werden. Dies wird in großem Ausmaß Auswirkungen auf die Kreditvergabe von Banken an die mittelständische Wirtschaft haben, denn die Einordnung wird entscheiden, ob (im Extremfall überhaupt) ein Kredit vergeben wird und wenn, zu welchen Konditionen.

Mit dem neuen Beurteilungsverfahren ("Basel II") soll das Ausfallrisiko von Krediten bei Banken zukünftig stärker berücksichtigt und die Eigenkapitalunterlegung von der jeweiligen Bonität des Unternehmens abhängen. Dem Grunde nach sollen Unternehmen mit hoher Bonität besser gestellt werden als solche mit niedriger Bonität, um eine Subventionierung von Betrieben mit schlechtem Management durch solche mit gutem zu vermeiden. Als Bewertungskriterien kommen in diesem Zusammenhang in Betracht:

  • das Management, hier insbesondere die Qualität der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, ggf. der Kostenrechnung, des Controllings,
  • die Marktentwicklung und Konjunkturabhängigkeit,
  • Arbeitnehmerqualifikation,
  • Risiken im Vertrieb wie z. B. beim Export,
  • Produkt- und Sortimententwicklung,
  • Kundenbetreuung und Kundentransparenz,
  • gesamtwirtschaftliche Verhältnisse (Jahresabschluss, gesamte Vermögensverhältnisse)
  • sowie die weitere Unternehmens-Entwicklungsmöglichkeit.
Die Bonitäts-Beurteilungskriterien zwingen Betriebe, die auf Bankkredite angewiesen sind, in manchen Fällen neue Maßstäbe im Unternehmen zu setzen, ein vorausschauendes Risikomanagement einzusetzen und auf Dauer zu betreiben. Der sich daraus ergebende Vorteil nutzt nicht nur bei der Bewertung durch die Banken, sondern insbesondere auch bei der positiven Fortentwicklung des eigenen Unternehmens.

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