Die neuen Sachbezugswerte ab 1.1.2002 |
Die Sachbezugsverordnung bestimmt für
Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge,
die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Der
monatliche Sachbezugswert für Verpflegung und Unterkunft beträgt
im kommenden Jahr 379,25 Euro in den alten Bundesländern und 356,60
Euro in den neuen Bundesländern. Der Sachbezugswert für Verpflegung beträgt im Jahr 2002 insgesamt 192,60 Euro. Aufgeschlüsselt sind das monatlich für Frühstück 42,10 Euro, für Mittag- und Abendessen jeweils 75,25 Euro. Die Unterkunft wird im Jahr 2002 in den alten Ländern mit 186,65 Euro und in den neuen Ländern mit 164,00 Euro bewertet. Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Der Wert für Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2002 gewährt werden, beträgt einheitlich in allen Ländern für ein Mittag- oder Abendessen 2,51 Euro und für ein Frühstück 1,40 Euro. |
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